Ex-Anlagen nach BetrSichV Anhang 2 in Hamburg prüfen lassen
Der Anhang 2 der BetrSichV regelt die Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Er legt Prüffristen, Prüfumfang und Qualifikation der Prüfer fest.
Individuelle Beurteilung erforderlich
Die Prüffristen nach Anhang 2 betragen maximal 3 Jahre für elektrische Anlagen, können aber je nach Gefährdungsbeurteilung verkürzt werden.
Die Ausführung erfolgt ausschließlich durch den jeweils beauftragten Fachbetrieb. Der Vertrag kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem ausführenden Fachbetrieb zustande.
So funktioniert die Vermittlung
Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und prüfen, ob eine Vermittlung an einen geeigneten unabhängigen Fachbetrieb möglich ist. Die konkreten Konditionen, Termine und Leistungsinhalte werden anschließend direkt mit dem ausführenden Betrieb vereinbart.
Eine erste Abklärung dauert in der Regel wenige Werktage. Sie erhalten danach Rückmeldung, ob eine Vermittlung möglich erscheint und wie die nächsten Schritte aussehen.
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Zur AnfrageUnabhängige Vermittlungsplattform. Keine eigene Ausführung der angebotenen Fachleistungen.